Oberbekleidung

Was der NPV-Verbandstag leider nicht geschafft hat, wurde nun im LV NRW festgesetzt. Eine vernünftige Regelung zur einheitlichen Oberbekleidung zu treffen.

Der Antrag der Pétangueules Hannover zur JHV des NPV, die Regelungslücke in der NPV Sportordnung zu schließen, wurde ja bekanntlich abgelehnt. Demnach ist der aktuelle Stand im NPV nach wie vor, dass zwar einheitlich Oberbekleidung bei LMs vorgeschrieben ist, aber nicht festgelegt wurde, was passiert, wenn diese Regelung mißachtet wird. Ein Ausschluss des Teams ohne entsprechende Grundlage ist meines Erachtens rechtswidrig. In NRW ist man da einen Schritt weiter:

1.) Der Verbandstag hat folgende Regelung bzgl. einheitlicher Oberbekleidung auf Landesmeisterschaften beschlossen:
„§ 20 (6) Die Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft bei NRW-Meisterschaften müssen einheitliche Oberbekleidung tragen. Die Kleidung während der Spiele muss einander deutlich zuzuordnen sein. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Schiedsrichter. Im Falle von Niederschlag oder großer Hitze kann die Jury diese Regelung für die Spielrunde außer Kraft setzen. Sollten die Mannschaften über keine geeignete Kleidung verfügen, so können sie bei der Turnierleitung Leibchen erwerben, die dann über der Kleidung zu tragen sind. Die Nichtbefolgung dieser Regelungen führt zu einer Verwarnung. Wird dieser Verwarnung nicht unverzüglich Folge geleistet, führt dies zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.“

Quelle: E-Mail Newsletter LV NRW

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