Umsetzung der Anti-Doping Ordnung

… nachdem es im Vorfeld der letzten DPV-Wettkämpfe immer wieder zu Diskussionen gekommen ist bezüglich der Umsetzung der Anti-Doping-Ordnung, hat sich der DPV entschlossen, für alle weiteren Veranstaltungen nur noch jene Sportler starten zu lassen, die die angefügte Athletenerklärung unterschrieben bei der Anmeldung zusammen mit ihrer Lizenz abgeben. Veranstalter werden gebeten, für die anstehenden Qualifikationsturniere der kommenden Deutschen Meisterschaften diese Erklärung an die qualifizierten Spieler auszuhändigen mit dem Hinweis, dass diese von ihnen unterschrieben werden muss, wenn sie starten wollen. Das Ganze gilt ab dem 25. Mai 2008, also nach dem 2. Bundesligaspieltag.

Mit sportlichem Gruß Jörg Landmann, DPV Anti-Doping Beauftragter

Hier findet ihr die Athletenerklärung

Hier findet ihr die Anti-Doping-Ordnung

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