Schiedsrichter-Pflicht im LV NRW

Der Verbandstag des BPV NRW hat am 24.02.2007 – im Rahmen der Annäherung an die Anforderungen des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) beschlossen – dass ab 2008 für jeden Verein des BPV NRW, der am Ligaspielbetrieb teilnimmt, die Verpflichtung gilt, einen ausgebildeten Schiedsrichter unter seinen Mitgliedern zu haben.

Ein vergleichbarer Antrag wurde auch auf der Mitgliederversammlung des NPV gestellt, da die anstehenden Aufgaben durch die wenigen vorhandenen Schiedsrichter personell nicht mehr zu bewältigen sind. Die Delegierten aus Niedersachsen und Bremen entschieden sich für die Variante, dass die ersten 20 Vereine, die die meisten Akteure zu Ranglistenturnieren und Landesmeisterschaften schicken und keinen aktiven Schiedsrichter haben, verpflichtet werden, Schiedsrichter aus ihren Reihen ausbilden zu lassen.

Keine Kommentare mehr möglich.